Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1und 2 des Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beauftragung von Löwen Immobilie, Hindenburgstraße 46c, 28717 Bremen ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E – Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste. Widerrufbelehrung (Fernabsatz)
1.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform z. B. durch Brief, Fax, EMail widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. I Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Löwen Immobilie, Jollenstraße 29a, 28779 Bremen Tel.: +49 (0) 176 32799027 E-Mail: info@loewen-immobilie.de
1.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 1.3 Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Löwen Immobilie Wir sind vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Expose genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz mindestens in der Höhe des entgangenen Erfolgshonorars zu zahlen. Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, besteht die Verpflichtung sofortiger Mitteilung. Andernfalls gilt der Nachweis als anerkannt und verpflichtet im Falle eines Vertragsabschlusses zur Zahlung des Erfolgshonorars. Mit uns aufgenommene Verhandlungen gelten als Auftrag und Annahme der vorstehenden Bedingungen. Danach mit dem Eigentümer selbst geführte Verhandlungen verpflichten zur Zahlung des Erfolgshonorars im Falle eines Vertragsabschlusses. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.), bzw. bei Vermietung aus der Nettomonatsmiete zuzüglich eventueller Nebenleistungen (z.B. Ablöse etc.), nicht jedoch Nebenkosten. Unser Anspruch auf das Erfolgshonorar entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrages usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Das Erfolgshonorar ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der durch Zwangsversteigerung oder wenn statt des Auftragsgeschäfts ein Ersatzgeschäft (Verkauf statt Vermietung/Verpachtung oder ein Vertrag über ein anderes dem Anbieter gehörendes Objekt/Pacht) zustande kommt. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten. Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich evtl. Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Erfolghonorars wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma Löwen Immobilie zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.. Das Auftragsverhältnis zwischen Kauf- bzw. Mietinteressent und der Fa. Löwen Immobilie ist grundsätzlich unbefristet, kann aber von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.